Auf die Frage warum er zu solchen Demonstrationen gehe, antwortet der Erstangeklagte ueberzeugt, dass das viele tun wuerden und er das aus seiner Uberzeugung als Antifaschist fuer selbstverstaendlich haelt.
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Er gibt zu zwei styroporartige, leichte Steine in Richtung der Polizei geworfen zu hanbe, “ich wollte sie nicht treffen. Es war mehr eine aggressive Geste a la “lasst uns in Ruhe”, es war eine aufgekratzte Stimmung. Als ich persoenlich am Hof angekommen bin, habe ich nichts von Sachbeschedigungen mitbekommen. Als ich am Eck stand, waren vielleicht 15-20 Personen anwesend. Ich glaube es waren mehr Polizeibeamte in dem Moment.” Die Richterin fragt ausfuehrlich uber seine Kleidung an dem Abend, er beschreibt seine Jacke als “so wie ihre Robe, nur etwas heller”. Eine Sturmhaube hatte er dabei um sich vor fotografierenden Rechtsextremen und Polizist*innen zu schuetzen.
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Als naechstes geht es um den Vorwurf am Abend der Proteste gegen den Akademikerball, der Erstangeklagte schildert seine Wahrnehmungen: “Ich war davor bei meinem Sohn, weil ausgemacht wurde dass er bei mir uebernachtet. Ich wollte dann aber doch zur Demonstration. Die habe ich aber verpasst. Es waren ueberall noch Leute. Ich bin ueber den Hohen Markt Richtung Michaeler Platz, weil ich dachte da gibt es vielleicht noch eine Kundgebung. Ich bin raufgegangen, bin Leuten nach und bin zur Polizeistation am Hof gekommen wo die Polizeistation und das Polizeistation bereits zerstoert waren.” Wie viele Menschen dort waren, kann er nicht mehr sagen sagen. Einige standen drum herum und machten Fotos. Er wollte weiter zum Schottentor als viele Polizit*innen am Eck der Polizeiwachen aufzogen. “Ich habe 100% niemanden verletzt und nichts beschaedigt. Ich wurde von der Polizei zu Boden gebracht und festgenommen.
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Die Richterin entgegnet, dass alle 8 Zeug*innen der Polizei einen Faustschlag gesehen haben wollen. “Ich habe ihn geschupst, sicher nicht geboxt, es war mit der flachen Hand, ich wollte ihn nicht verletzen. Er trug an dem Tag einen Schal, es war November und es war kalt.
Der Angeklagte sei sich sicher, den Mann nicht verletzt zu haben und dies auch nie beabsichtigt zu haben.
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Es folgt nun die Vernehmung des Erstangeklagten. “Ich bekenne mich nicht schuldig, fuer was in Spielfeld passiert ist, dafuer uebernehme ich die Verantwortung. Ich war auf der Demonstration dort, ich war auf dem Bahnhofsvorplatz nach der Demo und habe mir eine Zigarette gedreht. Ich habe gesehen wie Menschen mit Oesterreich Fahne tumultartig naeher kamen, Pfefferspray wurde eingesetzt.” Die angelastete versuchte Koerperverletzung war laut ihm eine “Taetschen” mit der flachen Hand zum Hinterkopf eines agressiven Mannes.
Die Richterin fragt nach: “Waren Polizisten auch da, wieso dachten sie sie muessten den Retter spielen?” Der Angeklagte wollte dies nicht, er sei aufgeregt gewesen und habe die Situation falsch eingeschaetzt.
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Verteidiger Lahner weiter: Nun folgt der Verteidiger des Zweitangeklagten. ”Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen. Ich habe mir den Akt mehrfach angesehen, es gibt genau eine Aussage von genau einem Beamten, der ihn dann auch festgenommen hat.” Dieser Zeuge gab bisher an nicht sagen zu koennen ob sein Mandant die angelastete Sachbeschaedigung begagen zu haben. “Das ist nichts”, so Anwalt Clemens Lahner. Weiter gab der Polizist an den Zweitangeklagten erst kurz vor der Verhaftung zum ersten Mal gesehen zu haben.
“Fuer die Sachbeschaedigung gibt es keine Beweise. Ich ersuche das Gericht kritisch zu bleiben.”
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Nun folgt der Verteidiger des Zweitangeklagten. ”Mein Mandant wird sich nicht schuldig bekennen. Ich habe mir den Akt mehrfach angesehen, es gibt genau eine Aussage von genau einem Beamten, der ihn dann auch festgenommen hat.” Dieser Zeuge gab bisher an nicht sagen zu koennen ob sein Mandant die angelastete Sachbeschaedigung begagen zu haben. “Das ist nichts”, so Anwalt Clemens Lahner. Weiter gab der Polizist an den Zweitangeklagten erst kurz vor der Verhaftung zum ersten Mal gesehen zu haben.
“Fuer die Sachbeschaedigung gibt es keine Beweise. Ich ersuche das Gericht kritisch zu bleiben.”
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Verteidigerin des Erstangeklagten hat das Wort: Ihr Mandant bekennt sich schuldig zu den Vorwürfen bzgl. Spielfeld, allerdings wird die Erreichung der Erheblichkeitsschwelle zur Körperverletzung angezweifelt. Er bekennt sich nicht schuldig zur gemeinschaftlichen Gewalt oder schweren Sachbeschädigung. Dr. Stuefer kritisiert die Oberflächlichkeit der Ermittlungen der Staatsanwält_innenschaft, die einzig und allein auf Vermutungen des Bundesamts für Verfassungsschutz basieren und das Fehlen eindeutiger Beweismittel ( Zeug*innen, Videos oder Fotos).
Weiters nimmt sie Bezug auf die Novellierung des §274 – dass zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs eine Menschenmenge ab 100 Leuten den Straftatbestand erfüllt hätten, laut Polizeibericht zu dem Zeitpunkt der Festnahme nur 30-40 Menschen da waren. Es wird vermutet, dass die Aussageverweigerung des Erstangeklagten von der Staatsanwält_innenschaft unberechtigterweise als belastend gewertet wurde.
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Die Staatsanwaeltin beginnt mit dem Vortragen der Anklageschrift. Die Vorwuerfe, der schweren Sachbeschaedigung und “schweren gemeinschaftlichen Gewalt” sollen am Abend der Proteste gegen den Akademikerball 2014 passiert sein. Die Demonstration sei als Vorwand genutzt wurden um Polizisten zu verletzen und Sachbeschaedigungen zu begehen. Der vermeintliche “schwarze Block” sei verantwortlich, er habe Transparente mit Aufschriften wie “Aufruhr, Widerstand. Es gibt kein ruhiges Hinterland”. & “Unseren Hass den koennt ihr haben” ausgerollt und sich aus einer Gruppe von 1000 Personen abgesondert und die Sachbeschaedigungen begangen. Die beiden Angeklagten haetten den bereits verurteilten Josef S. bei der Demolierung des Polizeiautos unterstuezt indem sie Steine warfen. An den Beschaedigungen im Anschluss sollen sie nicht beteiligt gewesen sein.
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Die Verhandlung beginnt mit etwas Verzoegerung. Im Saal sind noch wenige Plaetze frei. Zu Beginn werden die Daten der beiden Beschuldigten ueberprueft.