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Jetzt der fünfte Zeuge, auch ein Polizeibeamter. Auch er will einen Faustschlag auf den Hinterkopf gesehen haben, allerdings von oben, was die Richterin wiederum aufgrund des Videos anzweifelt. Es geht schon wieder darum, wer was aus welchem Blickwinkel gesehen haben könnte. Der letzte Zeuge/Polizist wird befragt. Er habe keinen Faustschlag per se gesehen, aber spricht von einer geballten Faust und bezieht sich auf das Video, das er offensichtlich schon vor dem Prozess gesehen hat.

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Die Zeugin war ebenfalls am 15.11.2015 in Spielfeld im Einsatz und berichtet von sich “anbahnenden Ausschreitungen” weswegen sie und ihre Kolleg*innen zur Situation dazukamen. “Faust oder nicht Faust”, fragt die Vorsitzende, die Polizistin kann es nicht mit Wahrscheinlichkeit sagen, ist sich auch nicht sicher wo sie stand und kann sich erst nach mehrfachem Nachfragen im Video erkennen.

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Der zweite Zeuge zum Vorfall in Spielfeld ist verhindert, es folgt der dritte. Er gibt an, dass er den Erstangeklagten einen Faustschlag geben gesehen habe, das Opfer habe er aus den Augen verloren. Die Verteidigerin zweifelt aufgrund des Videos an, dass der Polizeibeamte den Erstangeklagten überhaupt bei der Tat gesehen haben könnte, aber er bejaht weiterhin.

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Der dritte geladene Polizeizeuge war am 15.11.2015 in Spielfeld im Einsatz, kann jedoch nicht mehr sagen wer das “mit dem Faustschlag in den Genickbereich” war und auch nicht den Erstangeklagten und erkennt auch den Erstangeklagten nicht. “ An den Herrn mit dem Hut”, der auf dem zuvor gezeigten Video zu sehen ist, kann er sich auch nicht mehr gut erinnern. (Das vermeintliche Opfer hat keine Anzeige erstattet und wurde nie dazu befragt, Anm.) “Es kann sein”, dass es zu einer Verletzung kam, mit Sicherheit kann es der Zeuge aber nicht sagen. Der Inspektor verweist immer wieder auf das Video.

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Nach einer kurzen Pause wird ein Video vom Vorfall in Spielfeld abgespielt. Auch nach mehrfacher Wiederholung erkennt man nur das Vorgehen des Erstangeklagten. Die Vorsitzende laedt nun weitere Zeug*innen.

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Ein weiterer Polizeibeamter wird befragt. Er erkennt keinen der Angeklagten wieder und kann diese Anzahl der Menschen Am Hof nicht einschätzen, hat aber alle Anwesenden zum „Schwarzen Block“ gezählt – weil sie dunkel gekleidet gewesen seien. Es wird versucht, die Abfolge der Ereignisse zu rekonstruieren, was sich aber auch bei dieser Aussage als schwierig erweist. Er habe die Person, die er festgenommen habe (Anm.: den Zweitangeklagten), auch dem „Schwarzen Block“ zugeordnet, weil er dunkel gekleidet gewesen sei und gelacht habe. Es gebe ein Lichtbild von ihm und dem Festgenommenen Am Hof.

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Richterin zum Erstangeklagten: “Was sagen sie jetzt dazu, er sagt sie waren anwesend als noch alles im Gange war.” Er kann sich die Aussage des Polizisten nicht erklaeren, es sei alles sehr schnell gegangen. Der Beschuldigte bleibt bei seiner Schilderung.

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Die Erinnerungen des ersten Polizeizeugen sind gepraegt von den Bildern und Berichten in den Medien “wir hatten ja nur die direkte Wahrnehmung vor Ort, natuerlich gab es dann Interesse meinerseits”. Ob er nun die viel erwaehnte Eisenstange im Einsatzt gesehen hat, ist widerspruechlich.

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Der erste Zeuge, ein Revierinspektor, wird vernommen. Seine Einheit sei hinter dem „Schwarzen Block“ hergelaufen zu Am Hof. Er habe jemanden mit Kappe (Anm.: der Erstangeklagte hat laut Eigenaussage an dem Abend eine schwarz-lila Kappe getragen) am Ende der Menschenmenge gesehen, der in hohem Bogen etwas in Richtung zufahrender Funkwägen geworfen habe. Der Zeuge schätzt die „Menschenmenge“ als bestehend aus 40-50 Personen ein. Nach der Festnahme des Angeklagten sei seine Einheit mit Farbbeuteln beworfen worden. Er beschreibt den Erstangeklagten als dunkle Kleidung tragend. Die Polizeistation sei zur gleichen Zeit beschädigt worden wie er den Zweitangeklagten gesehen habe. Anhand einer Karte wird die Richtung des Wurfs der Yong-Blöcke eruiert. Die Staatsanwältin will wissen, wie der Zeuge den „Schwarzen Block“ erkannt habe und wie er den Erstangeklagten dieser zugeordnet habe – Antwort: Er habe sich „innerhalb der Gruppe bewegt“.

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Befragung des Zweitangeklagten: Er bekennt sich nicht schuldig. Er sagt aus, an der Demonstration teilgenommen zu haben und dann am Weg zur Universität zum Platz Am Hof gekommen zu sein, bevor er von der Polizei zu Boden gerissen wurde. Er habe nichts geworfen und sei nicht vermummt gewesen. Auch der Zweitangeklagte wird ausführlich zu seiner Bekleidung und „Ausrüstung“ an dem Abend befragt. Die Richterin fragt, ob er Josef S. dabei gesehen hätte, wie er mit der Eisenstange auf die Polizeiwache eingeschlagen habe (Antwort: Nein). Auch muss der Zweitangeklagte erklären, warum er aus Deutschland angereist sei. Anschließend beschreibt er mit Hilfe einer Karte seinen Weg am diesem Abend. Die ersten Medienvertreter_innen haben den Saal schon verlassen.