Der Senat zieht sich nun zur Beratung zurueck. Die Verhandlung wird bis zur Urteilsverkuendung vertagt.
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“Sachbeweise liegen gegen meinen Mandanten nicht vor, ich beantrage einen Freispruch.”
Die Angeklagten schliessen sich der Verteidigung an, die ANwaeltin des Erstangeklagten macht auf Nachfrage deutlich dass fuer ihren Mandant die Anwendung des novellierten nachteilig ist.
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Verteidiger Lahner beginnt mit dem Plaedoyer: “Mein Mandant ist unschuldig und das steht fest. Es gab heute keinen Belastungszeugen, sondern einen Entlastungszeugen. Er bleibt dabei, er haette keine Sachbeschaedigung meines Mandanten beobachtet.” Bezueglich des Vorwurfs der “schweren gemeinschaftlichen Gewalt” muss im Zweifel fuer den Zweitangeklagten entschieden werden, so die Verteidigung.
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Abschlussstatement von Dr. Stuefer: Sie weist auf Unstimmigkeiten in der dargestellten zeitlichen Ablaufs vor. Außerdem fiele Ytong-Blöcke werfen, ohne Absicht oder Folge einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung, wozu sich der Erstangeklagte bekannt habe, nicht unter den §274. Dagegen sei das Polizeiauto schon zerstört worden sein, als ihr Mandant Am Hof angelangt sei. Es sei in keiner Weise nachgewiesen worden, dass der Erstangeklagte wissentlich sich einem „Schwarzen Block“ angeschlossen hätte oder vorsätzlich „gemeinschaftliche Gewalt“ ausgeübt habe. Außerdem spricht sie nochmals die Novellierung des §274 zu Ungunsten ihres Mandanten, während das Verfahren noch gelaufen ist, an. Auch im Vorfall Spielfeld könne nicht eindeutig bewiesen werden, dass der Erstangeklagte mit der Faust anstatt mit der flachen Hand zugeschlagen hätte.
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Die Staatsanwaltschaft beginnt mit ihrem Abschlussplaedoyer, indem sie an den Vorwuerfen gegen den Erstangeklagten festhaellt. Fuer sie hat sich gezeigt, er habe in Spielfeld mit der Faust zugeschlagen und in der Nacht der Akademikerballproteste “als Teil des schwarzen Blocks” Polizeiautos beschaedigt.
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Die Staatsanwaeltin weitet die Anklage fuer den Erstangeklagten aus. Er soll am 24.1.2014
“fremde Sachen” beschaedigt haben. Die Verteidigerin betont, dass die Aussagen des Erstangeklagten seit Jahren bekannt sind und vermutet, dass die Ausdehnung der Anklage Folge der fehlenden Beweise gegen ihren Mandanten ist. Er werde sich nicht schuldig bekennen.
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Nach einer kurzen Beratung des Senats wird der Beweisantrag (Ladung des heute wegen Krankheit nicht anwesenden Polizeizeugen) abgewiesen.
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Es folgen die Beweisanträge: Es wird debattiert, ob der fehlende Zeuge zum Vorfall Spielfeld unbedingt noch befragt werden muss. Verteidiger Lahner legt das Flugticket nach Wien des Zweitangeklagten aus 2014 vor. Richterin und Schöff_innen ziehen sich zur Beratung zurück.
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Es folgen die Beweisanträge: Es wird debattiert, ob der fehlende Zeuge zum Vorfall Spielfeld unbedingt noch befragt werden muss. Verteidiger Lahner legt das Flugticket nach Wien des Zweitangeklagten aus 2014 vor. Richterin und Schöff_innen ziehen sich zur Beratung zurück.
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Nach langem Hin und Her und vielfachem Abspielen des Beweisvideos sind alle 5, noch im Gerichtssaal anwesenden Zeug*innen der Polizei auf dem Video identifiziert. Die Zweifel an den Aussagen konnten bisher nicht ausgeraeumt werden. Es wird versucht den Erstangeklagten auf dem Video zuzuordnen, “Es kann nur der gewesen sein”, wirkt nicht sehr glaubwuerdig fuer die Verteidigung.