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Betroffene schützen – extrem rechte Netzwerke aufdecken!

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Jahrelang wurden hunderte Einzelpersonen und Organisationen auf einer antisemitischen Webseite als Feinde gelistet. Am 29.3.2022 wurde im Prozess gegen den Neonazi-Rapper „Mr. Bond“ nun bekannt, dass sein Bruder der Betreiber dieser Webseite war und u.a. dafür angeklagt ist. Die vielen Betroffenen wurden nicht darüber informiert. Das darf nicht ignoriert werden! Viel zu oft werden (potentielle) Opfer nicht von den zuständigen Behörden unterstützt, geschützt oder auch nur ernst genommen!

Lest unseren Beitrag und unterstützt die Betroffenen.

Betroffene schützen – extrem rechte Netzwerke aufdecken!

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Heute, am 31.03.2022, wird der Prozess gegen zwei Kärntner Brüder im Wiener Schwurgerichtssaal fortgesetzt. Der Hauptangeklagte ist international bekannt als Neonazi-Rapper „Mr. Bond“, sein Bruder war Betreiber der antisemitischen Webseite „Judas Watch“, so die Staatsanwaltschaft.

Beide Angeklagten bekannten sich (teilweise) schuldig, verlasen am ersten Prozesstag kurze Statements, beantworten darüber hinaus aber keine Fragen, insbesondere nicht die des Privatbeteiligten Georg Zanger. Dieser wurde wie rund 1800 weitere Personen und Organisationen auf der antisemitischen Online-Feindesliste des Zweitangeklagten aufgeführt.

Kein Einzelfall ist das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und der zuständigen Staatsanwaltschaft. Obwohl dem Erstangeklagten Philip H. eine „besondere Gefährlichkeit“ attestiert wird und es länderübergreifende Unterstützungsstrukturen für ihn gibt, fehlen Ermittlungen rund um sein extrem rechtes Netzwerk, auch die Finanzströme wurde nicht ausreichend aufgeklärt.
In seinen Liedern glorifizierte er unter anderem den Holocaust und rief zum Massenmord an bestimmten Menschengruppen auf. Der rechtsterroristische Attentäter von Halle spielte während seiner Tat einen Song des Erstangeklagten, der wiederum den Attentäter von Christchurch bewunderte, sowie sein Manifest ins Deutsche übersetzte und online stellte.

Durch die Ermittlungen gegen seinen Bruder wurde man auf den Zweitangeklagten Benjamin H. aufmerksam. Während vor Prozessbeginn in den Medien noch von „Nebenaspekten“ die Rede war, wurde aufmerksamen Prozessbeobachter*innen schnell klar, welche zusätzliche Brisanz diese Verhandlung aufweist. Bereits im Dezember 2019 gab es Vermutungen, dass hinter „Judas Watch“ ein österreichischer Informatiker stecken soll. Dass dieser nun identifiziert werden konnte, war jedoch überraschend.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage warum die Vielzahl an dort gelisteten Personen nicht darüber informiert wurde, dass man den Verantwortlichen ermittelt und nun angeklagt hat? Dieses Versäumnis darf nicht ignoriert werden. Gleichzeitig ist auch dies kein Einzelfall, viel zu oft werden Betroffene nicht von den zuständigen Behörden unterstützt, geschützt oder ernst genommen.

Berichte zum ersten Prozesstag:

Am heutigen, zweiten und vermutlich schon letzten Prozesstag wird das Urteil gegen beide Angeklagte erwartet. Doch wie so oft heißt es, die Aufklärung wird auch nach einem möglichen Urteil nicht vorbei sein, sie fängt gerade erst an.

7,5 Jahre für Peter Binder

Heute verurteilte ein Schöff*innengericht den Neonazi und Waffenhändler Binder wegen Suchtmittelhandel, unerlaubten Umgang mit Suchtmittel und Verstößen gegen das Waffengesetz zu 7,5 Jahren Haft. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, sie hat nun drei Tage Bedenkzeit. Worum es im Prozess ging und warum eigentlich mehrere Personen auf der Anklagebank sitzen sollten, könnt ihr in unserer Übersicht nachlesen.

Zweite erfolgreiche Beschwerde nach Push-Back

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Push-Backs finden in Österreich „teilweise methodische Anwendung“ urteilte das Landesverwaltungsgericht in Graz und gibt damit zum 2. Mal einem Betroffenen Recht, der Beschwerde einlegte.

Diese mittlerweile 2. gewonnene Maßnahmenbeschwerde macht die illegale Zurückweisung nicht ungeschehen. Aber sie zeigt auf was Betroffene und Unterstützer*innen schon lange sagen: Push-Backs finden auch in Österreich statt, sind kein Einzelfall & führen oft zu Kettenabschiebungen

Unseren ausführlichen Bericht zum Prozess und den Hintergründen gibt es hier.

weitere Verurteilung nach Polizeigewalt bei Klimaprotesten 2019

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Die Polizeigewalt gegen Klimaaktivist*innen 2019 in Wien bleibt unvergessen. Warum nun ein weiterer Polizist verurteilt wurde, dies aber die Ausnahme darstellt und warum man auch vor Gericht kritisch gegenüber der Polizei bleiben sollten, lest ihr hier.

Erfolgreiche Maßnahmenbeschwerde nach Polizeigewalt am 1. Mai in Wien

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Eine Studentin wollte am 1. Mai eine Festnahme fotografieren und stieg dafür auf die Motorhaube eines parkenden PKWs. Polizist*innen ergriffen sie und zogen sie herunter, in weiterer Folge wurde sie festgenommen. Das Verwaltungsgericht hat nun den gesamten Vorgang für rechtswidrig erklärt. Wir haben den Prozess ausführlich dokumentiert.

weiterer Prozess gegen die neonazistische „Europäische Aktion“

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Am 08.11.2021, also fast neun Monate nach dem ersten Strafprozess gegen die neonazistische „Europäisch Aktion“ (EA), stand eine weitere Person aus diesem Umfeld in Wien vor dem Geschworenengericht und wurde zu 5 Jahren unbedingt verurteilt. Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Unseren Kurzbericht lest ihr hier.

Broschüre: Die Europäische Aktion vor Gericht

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Über die Grenzen juristischer Aufklärung neonazistischer Straftaten & die Notwendigkeit kritischer Prozessbeobachtung, auf 55 Seiten befassen wir uns mit dem Strafprozess in Wien und der Bedeutung der Europäischen Aktion in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die digitale Version und alle weiteren Infos gibt es hier.

Verurteilung für Antifaschisten nach NoWKR Protesten 2014

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7 Jahre nach den Protesten gegen den „Akademikerball“ stand nun ein weiterer Antifaschist in Wien vor Gericht.

Obwohl er damals verletzt wurde, die Aussagen der Polizisten sich widersprachen und es keine Bildaufnahmen vom Demoabend von ihm gab, wurde er verurteilt.

Erfolgreiche Beschwerden nach Push-Back an der steirischen Grenze

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Nach einer Kettenabschiebung von 7 Geflüchteten bis nach Bosnien legte einer der Betroffenen Beschwerden ein. Worum es im Push-Back Prozess in Graz ging und warum dies kein Einzellfall ist, könnt ihr in unserem Bericht nachlesen. Zum Urteil haben Push-Back Alarm Austria und die Asylkoordination Stellung genommen: „Gericht bestätigt systematische Menschenrechtsverletzungen durch österreichische Polizei