prozessenowkr2014 User Submitted Post Von prozessreporterin - 1. September 2016 0 5 FacebookTwitterWhatsApp Staatsanwaltschaft und der Erstangeklagte haben 3 Tage Bedenkzeit bezüglich der Möglichkeit von Rechtsmitteln (Nichtigkeitsbeschwerde und/oder Berufung) eingelegt. Deshalb ist das Urteil bisher nicht rechtskräftig.